Als private Liegenschaftsentwässerungen werden die privaten Abwasserleitungen bezeichnet, welche vom Haus/Grundstück bis hin in die öffentliche Kanalisation der Gemeinde gehen. Das Einführungsgesetz zum Umweltrecht (EG UWR) schreibt vor, dass die privaten Liegenschaftsentwässerungen im Werkkataster Abwasser der Gemeinde aufzunehmen und zu bewirtschaften sind. In einem ersten Schritt wurden deshalb alle bestehenden Bauakten im Archiv der Gemeinde in Bezug auf Liegenschaftsentwässerungen geprüft und falls vorhanden in den Abwasserkataster eingepflegt. In einem zweiten Schritt sollen nun die im Abwasserkataster noch fehlenden Schächte/Leitungen vor Ort eingemessen werden. Dabei müssen die betreffenden privaten Grundstücke begangen werden. Für das Verständnis der jeweiligen Grundeigentümer danken wir im Voraus.
Untenstehend ist ein Informationsplan aufgeschaltet, auf welchem man die fehlenden Liegenschaftsentwässerungen (rot markiert) einsehen kann. Falls Grundeigentümer über private Abwasserpläne (Liegenschaftsentwässerungspläne) im Bereich der markierten Liegenschaften verfügen, bitten wir diese um die Abgabe einer Kopie bzw. Kontaktaufnahme mit der Gemeindekanzlei Rekingen unter T 056 265 00 30 oder rekingen@verwaltung2000.ch. Bei Fragen zu den nötigen Arbeiten wenden Sie sich bitte an Frau Gwendoline Matzk, Porta AG, T 058 580 98 23.